Du vermietest ein Ferienhaus oder ein Apartment – vielleicht sogar im wunderschönen St. Peter-Ording? Dann weißt Du: Neben Sonne, Sand und zufriedenen Gästen fällt leider auch der unvermeidliche Papierkram an. Kurabgabe, Gästekarte, Meldepflicht – das sind Begriffe, die bei vielen Gastgebern für Stirnrunzeln sorgen. Doch keine Sorge: In diesem Artikel zeigen wir Dir genau, was hinter den Vorschriften steckt, welche Pflichten Du hast und wie wir von twentyfive coast Dir helfen, alles stressfrei zu regeln.
Rechtliche Grundlagen für Vermieter: Welche Gesetze gelten wirklich?
Wer seine Wohnung oder sein Haus als Ferienunterkunft vermieten möchte, kommt in Deutschland nicht um Gesetze und Regelungen herum. Ganz im Gegenteil: Es gibt gleich mehrere Ebenen, auf denen der Gesetzgeber ein Wörtchen mitzureden hat. Auf Bundesebene greift vor allem das Bundesmeldegesetz, das die Meldepflicht für Gäste regelt.
Wichtige Änderung in 2025: Seit dem 1. Januar entfällt die Meldepflicht für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit. Sie gilt nur noch für ausländische Gäste.
Daneben spielen Landesgesetze eine Rolle, etwa das Kommunalabgabengesetz, das die Erhebung einer Kurabgabe erlaubt. Schließlich mischt auch noch die Gemeinde selbst mit und erlässt eigene Satzungen, die genau festlegen, wer wie viel und wann zu zahlen hat. Besonders spannend wird es in anerkannten Kur- und Erholungsorten wie z.B. St. Peter-Ording, oder Büsum, wo die Kurabgabe eine wichtige Rolle spielt. Wer seine Ferienwohnung vermietet, muss sich natürlich an die örtlichen Regelungen halten. Das betrifft nicht nur die Höhe der Abgaben, sondern auch deren Abführung, Fristen und Nachweise. Wer denkt, man könne einfach „schwarz“ vermieten, dem drohen empfindliche Strafen – und zwar nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall sogar ein Verfahren wegen illegaler Ferienwohnungsvermietung. Kurz gesagt: Ignoranz schützt vor Strafe nicht. Wer aber seine Vermietung sauber anmeldet und sich an die Spielregeln hält, hat nichts zu befürchten – und darf sich über zufriedene Gäste und rechtssichere Einnahmen freuen.
Kurabgabe in St. Peter-Ording einfach erklärt
Die Kurabgabe, oft auch Kurtaxe oder Kurbeitrag genannt, ist eine Art Eintrittskarte in die Welt der gepflegten Promenaden und sauberen Strände. Sie wird in vielen deutschen Kurorten erhoben – so z.B. auch in St. Peter-Ording. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Gäste, die sich zu Erholungszwecken im Ort aufhalten. Also: Jeder, der nicht dauerhaft dort wohnt und nicht geschäftlich unterwegs ist.
Kinder unter 18 Jahren sind meist von den Kurabgaben befreit. So auch schwerbehinderte Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 % sowie Personen, die auf Begleitung angewiesen sind. Personen mit einem Behinderungsgrad ab 70 % sowie Studenten erhalten Ermäßigungen.
Wie viel Kurtaxe müssen Deine Gäste zahlen?
Die Höhe der Kurabgabe richtet sich hier jetzt Beispielhaft in St. Peter-Ording nach der Saison. In der Hauptsaison ist sie höher als in der Nebensaison – verständlich, schließlich sind die Strandkörbe dann heiß begehrt. Im Frühjahr 2025 betrug die Kurabgabe 3 Euro pro Tag für Erwachsene und 1,50 Euro für ermäßigte Personen. In der Hochsaison von April bis Oktober lag der Beitrag bei 4 Euro für Erwachsene und 2 Euro für Ermäßigungen pro Tag. Ab November gilt wieder der Nebensaison-Tarif. Rund um die Weihnachtszeit wird die Kurabgabe traditionell noch einmal erhöht.
Die Kurtaxe dient der Erhaltung des Urlaubsortes. Mit ihr werden unter anderem die Pflege der Strände, die Rettungsschwimmer, Kulturangebote und die Infrastruktur der Umgebung finanziert, damit Deinen Gästen ein rundum reibungsloser Urlaub geboten werden kann.
So machen wir’s bei twentyfive coast
Wenn Du Deine Unterkunft über twentyfive coast vermietest, übernehmen wir die komplette Organisation rund um die Kurtaxe. Wir fordern den Betrag von Deinen Gästen ein, kümmern uns um das Bürokratische und geben ihn an die Gemeinde ab – schnell, unkompliziert und zuverlässig. Lehne Dich zurück und überlasse uns den Rest: Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf und Zufriedenheit bei allen Beteiligten.
Mit der Gästekarte in den Urlaub starten
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Gästekarte bzw. Kurkarte, die Deine Gäste nach Zahlung der Kurtaxe bekommen. Sie ist der Beleg dafür, dass die Kurabgabe entrichtet wurde, und bringt gleich mehrere Vorteile mit sich: freien Zugang zu bestimmten Stränden, Rabatte in Freizeiteinrichtungen und kostenlose Busfahrten. Für Vermieter bedeutet das, die Karte auszustellen, die Daten korrekt zu erfassen und darauf zu achten, dass alles im Rahmen der Satzung geschieht. Die Gemeinde St. Peter-Ording hat hierfür klare Fristen und Abläufe festgelegt:
- Die Gästekarten müssen jeweils bis zum 15. eines Monats für den vorangegangenen Monat bei der Tourismus-Zentrale eingereicht werden.
- Die Kurabgabe ist kostenfrei an die Gemeinde abzuführen; Vermieter dürfen zur Abgeltung entstehender Mehraufwendungen eine pauschale Gebühr von 2 % der Kurabgabe an ihre Gäste erheben.
- Die Gästekarte muss dem Gast bei Anreise ausgehändigt werden; diese gibt es entweder als physische Karte oder als digitale Variante.
- Zum 1. Januar 2026 wird auf eine elektronische Jahresgästekarte im modernen Scheckkartenformat bzw. als digitale Karte auf dem Smartphone umgestellt. Die früheren Wertmarken verlieren ab dem 1. Februar 2026 ihre Gültigkeit, es gibt eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2026.
So machen wir’s bei twentyfive coast
Verlasse Dich auf den Service von twentyfive coast und überlasse uns die Arbeit. Wir händigen Deinen Gästen die Kurkarte bei ihrer Anreise aus, sowohl in Papierform als auch digital per Mail. Das Beste: Du brauchst Dich um nichts zu kümmern – wir übernehmen den gesamten Papierkram für Dich! Kein Stress, kein Formularchaos – wir regeln alles rund um Kurabgabe und Gästekarte.
Meldepflicht und Gästeregistrierung: So erfüllst Du alle Vorgaben
Die Meldepflicht klingt altmodisch, hat aber einen ganz praktischen Zweck: Die Gemeinde möchte wissen, wer wann bei ihr übernachtet – und das nicht aus Neugier, sondern aus statistischen und sicherheitsrelevanten Gründen. Grundlage dafür ist das Bundesmeldegesetz (BMG). Es verpflichtet jeden Vermieter, ausländische Gäste bei Anreise zu erfassen, meist über einen sogenannten Meldeschein. Früher war das Papierkram, heute läuft das oft digital. Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 wurde die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft.
Der Ablauf ist einfach: Der Gast gibt bei Anreise seine Daten an – Name, Anschrift, An- und Abreisedatum, Staatsangehörigkeit, Unterschrift. Vermieter müssen Meldescheine für zwölf Monate nach Abreise des Gastes aufbewahren. Datenschutz ist hier das Zauberwort: Nach Ablauf dieser Frist müssen die Scheine daraufhin innerhalb der folgenden drei Monate datenschutzkonform vernichtet werden. Diese Pflicht gilt jedoch seit 2025 nur noch für ausländische Gäste – deutsche Gäste sind von der Meldepflicht bei Beherbergungen in Deutschland ausgenommen.
So machen wir’s bei twentyfive coast
Keine Lust auf Formulare und Bürokratie? Verständlich! Twentyfive coast kümmert sich um die komplette Gästeregistrierung – von der digitalen Erfassung über den Meldeschein bis hin zur fristgerechten Übermittlung an die Gemeinde. So läuft alles gesetzeskonform, ohne dass Du Dich durch Paragrafen und Pflichten kämpfen musst. Deine Gäste werden korrekt gemeldet, und Du hast den Kopf frei für das, was wirklich zählt: ein herzliches Willkommen und entspannte Vermietungstage.
Praktische Tipps für Vermieter: So klappt’s mit Kurabgabe und Meldepflicht
Wenn Du als Vermieter den Überblick behalten willst, lohnt sich eine gute Organisation. Alle wichtigen Unterlagen – von der Satzung über die Kurabgabebelege bis hin zu den Meldescheinen – solltest Du griffbereit haben. Digitale Tools, wie kurtax oder WELCMpass, helfen Dir dabei, Ordnung zu halten.
Weitere Tipps für Dich als Vermieter:
- Informiere Deine Gäste frühzeitig und pflege eine offene Kommunikation: Weise sie schon bei der Buchung auf die Kurtaxe hin. So vermeidest Du unangenehme Überraschungen beim Check-in.
- Erkläre die Vorteile der Gästekarte: Gäste freuen sich, wenn sie wissen, dass sie damit kostenlose oder vergünstigte Angebote nutzen können.
- Bleib auf dem Laufenden: Informiere Dich regelmäßig über Änderungen in den Satzungen oder Gebühren – besonders vor jeder Saison.
- Plane Zeit für Verwaltung ein: Auch wenn’s lästig klingt – ein wöchentlicher Papierkram-Termin sorgt für Ruhe und Ordnung im Vermieteralltag.
Deine Vorteile bei twentyfive coast:
Vermiete Deine Unterkunft über twentyfive coast und überlasse uns die komplette Organisation und Kommunikation mit Deinen Gästen. Ganz gleich ob Kurabgaben, Meldescheine oder Gästekarte – wir haben den Durchblick und kümmern uns um Mensch und Immobilie.
Begrüßung der Gäste und Schlüsselübergabe? Wir stehen für den Check-in bereit! Betreuung der Gäste? Wir kümmern uns um ihre Anliegen! Neue Regelungen oder Änderungen in den Gebühren? Unsere Infos sind immer aktuell! Profitiere von einem Rundumservice für Dich und Deine Gäste – stressfrei, unkompliziert und jederzeit bereit.
Fazit: mit Ordnung stressfrei Ferienwohnungen vermieten
Vermieter sind nicht nur Gastgeber, sondern auch ein kleines bisschen Beamter. Sie ziehen Abgaben ein, führen Listen, und achten auf gesetzliche Pflichten – aber mit dem richtigen Wissen ist das kein Hexenwerk. Wer sich an die Regeln hält, profitiert von Rechtssicherheit, zufriedenen Gästen und einem guten Verhältnis zur Gemeinde. Die Kurabgabe und Meldepflicht sind keine lästige Bürokratie, sondern Teil eines Systems, das dafür sorgt, dass Orte wie St. Peter-Ording und Büsum so schön bleiben, wie sie sind.
Wer schreibt hier:
Sascha liebt die Nordsee vor allem dann, wenn der Wind durch die Dünen pfeift und der Ort zur Ruhe kommt. Als Gründer von twentyfive coast und erfahrener Gastgeber weiß er, dass eine erfolgreiche Vermietung nicht nur mit schönen Fotos beginnt, sondern auch eine rechtssichere Organisation erfordert. Kurabgabe, Meldeschein und Gästekarte sind für ihn keine lästige Pflicht, sondern Teil eines reibungslosen Gästeerlebnisses. Sein Ziel: Vermietung mit System – entspannt, gesetzeskonform und zuverlässig.